Hilfreiche Informationen
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte von A bis Z sowie weiterführende Links oder hilfreiche Dokumente zum Herunterladen.
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A
Abfallentsorgung
Für die Abfallentsorgung während des Auf-und Abbaus sind die Standmitarbeitenden selber verantwortlich. Ist dies nicht möglich, können gegen eine Gebühr Gebinde bezogen werden.
Während der Messe wird der Abfall jeweils am Abend nach Messeschluss direkt beim Stand abgeholt (Abfall bitte in den Gang stellen). Für die Entsorgung wird jedem Aussteller eine Abfallpauschale von CHF 30.– in Rechnung gestellt.
Für Sonderabfälle und die Abfuhr von Ölen, Fetten und Chemikalien hat der Aussteller, unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, selber zu sorgen.
Abhängungen
Abhängungen sind Hängevorrichtungen, welche an der Hallenkonstruktion befestigt werden. Es ist den Standmitarbeitenden nicht erlaubt, Teile der Standkonstruktion, Hilfsmittel wie Leuchten und Lampen sowie Dekorationen direkt an der Hallenkonstruktion zu befestigen. Damit die Summe der Abhängungen die Traglast der Hallenkonstruktion nicht übersteigt und die gesetzlichen und versicherungstechnisch zwingenden Anforderungen erfüllt sind, müssen Abhängungen gesamthaft bei der Messe Luzern bestellt werden. Diese Arbeiten werden anschliessend von einer dafür befähigten Unternehmung ausgeführt. Ausnahmen davon müssen mit der Messeleitung abgesprochen werden.
Die Standmitarbeitenden sind für die sachgerechte Verwendung bzw. die korrekten Befestigungen von Konstruktionen an den bereitgestellten Abhängepunkten verantwortlich. Die Messeleitung ist berechtigt, bei unsachgemässer Ausführung, Korrekturen einzufordern. Die Messe Luzern lehnt die Haftung für Schäden an Personen und Sachen durch mangelhafte Montagen an den bereitgestellten Abhängepunkten ab.
Anlieferungen
Während der Messe, d.h. jeweils von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr, ist es nicht gestattet, mit Fahrzeugen ins Gelände zu fahren. Wir bitten Sie, Ihre Warenanlieferungen vor 10.00 Uhr oder nach 18.30 Uhr zu organisieren.
Wenn Sie z.B. Prospekte oder Give-aways für Ihren Standauftritt direkt in die Messehallen zustellen, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Messe Luzern AG
(Ihr Firmenname und Ihre Standnummer)
Horwerstrasse 87
6005 Luzern
Anreise
Wir empfehlen den Standmitarbeitenden die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Mit der S-Bahn erreichen Sie das Messegelände ab Luzern in nur zwei Minuten.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen bei der Ausfahrt «Luzern-Horw» Parkplätze begrenzt zur Verfügung. Unser Gratis-Shuttlebus bringt Sie direkt zum Luga-Gelände. Die Busse verkehren 1 Stunde vor Messebeginn bis 30 Minuten nach Messeschluss.
Abfahrtszeiten Shuttlebus
Freitag, 26. April 2024
– 8.45 und 8.55 Uhr
– von 9.30 bis 19.00 Uhr im 15-Minuten Takt
Samstag, 27. April 2024
Montag, 29. April bis Samstag, 4. Mai 2024
– 8.55 und 9.15 Uhr
– von 9.30 bis 19.00 Uhr im 15-Minuten Takt
Sonntag, 28. April 2024
– 8.55 Uhr
– 9.15 bis 19.00 Uhr im 15-Minuten Takt
Sonntag, 5. Mai 2024
– 8.55 Uhr
– 9.15 bis 18.30 Uhr im 15-Minuten Takt
Weitere Informationen zur Anreise
Arbeitsbewilligungen
Ausländische Mitarbeitende
Standmitarbeitende und/oder Standbauerinnen und Standbauer aus den EU/EFTA-Staaten, die länger als acht Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, müssen mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn auf der Plattform des Staatssekretariats für Migration eine Online-Meldung vornehmen.
Sonntagsarbeitsbewilligung
Sonntagsarbeit ist für Messebetriebe und deren Personal, welches mit dem Auf- und Abbau, der Bedienung der Stände und Eintrittskassen sowie mit dem Unterhalt beschäftigt ist, nicht bewilligungspflichtig (Art. 43 Abs. 2 ArGV2).
mehr Informationen in der Messebetriebsordnung
Aussteller-Profil
siehe «Online-Auftritt»
Aussteller/innen-Tickets
Jeder Aussteller erhält pro 4 m2 Quadratmeter Standfläche kostenlos ein Aussteller/in-Ticket, maximal 15 Stück. Mit diesen Tickets können sich die Standmitarbeitenden bereits vor Messebeginn sowie nach Messeschluss auf dem Gelände aufhalten. Die Tickets sind an allen Messetagen gültig.
Zusätzliche Tickets sind kostenpflichtig und können über den Bestellshop oder im Messebüro bezogen werden.
Aussteller-Reglement
B
Beiträge erstellen
siehe «Online-Auftritt»
Bestellungen
Den Bestellshop finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Im Shop finden Sie alles, was Sie für Ihren Messeauftritt benötigen. Bitte beachten Sie die Bestellschlüsse.
Blumendekoration
Mit einer stilvollen Blumendekoration am Stand lassen sich schöne Akzente setzen. Die Gärtnerei Pflugshaupt AG in Sursee unterstützt Sie dabei professionell. Bitte nehmen Sie direkt mit Pflugshaupt Kontakt auf (Tel. +41 41 925 70 00).
Bodenverstärkungen in Zelthallen
Für Ausstellungsgüter, die die Last von 400 kg/m2 übersteigen, müssen Sie eine Bodenverstärkung bestellen (kostenpflichtig).
C
Campieren
Bitte beachten Sie, dass das Campieren auf den Parkplätzen rund um das Messegelände nicht erlaubt ist.
Catering
Standlieferung
Damit haben Sie für Ihre Mitarbeitenden und Gäste immer die passende Erfrischung im Kühlschrank. Der Liefer- und Abholservice ist während der gesamten Messe im Angebot inbegriffen.
zum Bestellformular
Standparty
Dies umfasst einen köstlichen Apéro an Ihrem Stand, in unserem Restaurant oder an der Kaffeebar. Veranstaltungen, die länger als die ordentlichen Öffnungszeiten dauern, müssen gemeldet werden.
D
Degustation
Die Gratis-Degustation von Wein und Bier ist nicht bewilligungspflichtig. Eine Ausnahmebewilligung wird jedoch benötigt, wenn gebranntes Wasser (Spirituosen) angeboten werden.
zum Merkblatt des Kantons Luzern
Diebstahl
Die Messe Luzern organisiert ab dem ersten offiziellen Aufbautag bis zum Ende der Abbauzeit eine Hallenbewachung. Trotz dieser Massnahme können Diebstähle nicht ausgeschlossen werden. Auch kann die Messe Luzern bei Diebstahl keine Haftung übernehmen (siehe Messebetriebsordnung Punkt 12).
Wir empfehlen, Kleininventar wie Flachbildschirme, Laptops oder Kaffeemaschinen erst bei Messebeginn zu platzieren und nach Ende der Messe mitzunehmen. Für grosse und wertvolle Gegenstände haben Sie die Möglichkeit, direkt bei der Securitas AG (Tel. +41 58 910 28 28) eine Standbewachung zu buchen.
Während der Messedauer empfehlen wir, jeweils vor Messebeginn und nach Messeschluss die Gegenstände in Ihrem geschlossenen Korpus oder in Ihrer Kabine zu deponieren oder mitzunehmen.
Digitaler Treffpunkt
Im Club kommt die Luga-Community zusammen, um während 365 Tagen im Jahr über neue Produkte und Dienstleistungen, Spezialangebote und hilfreiche Hintergrundinformationen der Luga-Aussteller informiert zu bleiben und von attraktiven Angeboten zu profitieren. Die Club-Mitgliedschaft ist kostenlos.
Als Anbieter im Luga-Club haben Sie die Möglichkeit, die Luga-Community basierend auf ihren Interessen zu erreichen. Wie auch auf der Luga-Website präsentieren Sie im Luga-Club Ihre Produktneuheiten oder Dienstleistungen, Ihre Sonderangebote, spezifisches Fachwissen oder Ihre nächsten Veranstaltungen. Ihre Inhalte gelangen über die personalisierte Startseite, über verschiedene Themenseiten und über den personalisierten Newsletter direkt an die Luga-Fans. Sie gewinnen damit eine attraktive Reichweite und potenzielle Kundinnen und Kunden – als unabhängige Ergänzung zur Luga.
F
Fotografie
Möchten Sie von Ihrem Messestand professionelle Fotos für Ihre Website oder die Imagebroschüre? Unser Messefotograf Christoph Arnet bietet Ihnen individuelle Angebote an.
G
Gas
Gemäss der Feuerpolizei der Stadt Luzern müssen die eingesetzten gasbetriebenen Anlagen jährlich durch eine sachverständige Person überprüft werden. Die Überprüfung ist vor der Luga vom Betreiber der Anlage mit einer anerkannten Fachfirma zu organisieren und mit einer Vignette auszuweisen (EKA Richtlinie 6517, Art. 16.2).
Bei Fragen gibt Bruno Fuchs von der Feuerpolizei gerne Auskunft: +41 41 208 88 45
Der Einsatz von Gas in den permanenten Hallen ist verboten. In Zelthallen bedarf der Einsatz und die Lagerung von Flüssiggas der schriftlichen Zustimmung durch die Feuerpolizei. Eine entsprechende Bewilligung ist durch den Aussteller direkt einzuholen (feuerpolizei@stadtluzern.ch).
Gastronomie
Sowohl Standmitarbeitende als auch Besuchende können sich an der Messe verpflegen.
Gastronomieangebote im Überblick
Mit dem Kulinarik-Pass können Sie und Ihre Standmitarbeitenden oder Ihre Gäste bargeldlos in unseren Restaurants konsumieren.
zum Bestellformular
Aufbau, 23. bis 25. April 2024
– Das Wirtshaus in der Halle 3, 1. OG, hat von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und bietet eine Auswahl an Sandwiches und Snacks an. Ab 11.30 Uhr gibt es zudem ein Mittagsmenü (Fleisch und Vegi).
– Im Foyer der Hallen 1 und 2 steht während der ganzen Aufbauzeit eine Kaffeemaschine mit Münzautomat bereit.
Während der Luga, 26. April bis 5. Mai 2024
– Das Restaurant «Chalet» öffnet für Ausstellerinnen und Aussteller bereits um 9.00 Uhr
Abbau, 6. Mai 2024
– Das Wirtshaus in der Halle 3, 1. OG, hat von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und bietet eine Auswahl an Sandwiches und Snacks an. Ab 11.30 Uhr gibt es zudem ein Mittagsmenü (Fleisch und Vegi).
– Im Foyer der Hallen 1 und 2 steht während der ganzen Aufbauzeit eine Kaffeemaschine mit Münzautomat bereit.
Geländeplan
Die für Sie wichtigsten Standorte
– Messebüro: Halle 3 im 2. OG
– Infostellen: Foyer und Vorzone
– Erste Hilfe: Foyer bei Halle 2
Geldwechsel
Wir stellen Ihnen einen Geldwechsel-Service zur Verfügung. Melden Sie sich bei der Information im Foyer der Hallen 1 und 2.
Getränkeausschank
Der Handel mit alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Entscheidend dabei ist das Abgabesortiment am Stand.
Bitte studieren Sie dazu das Merkblatt.
zum Merkblatt des Kantons Luzern
Gratiseintritte für Kundinnen und Partner
Die Gratiseintritte für Ihre Kundinnen und Partner können Sie im Bestellshop beziehen. Die eingelösten Eintritte werden Ihnen nach der Messe in Rechnung gestellt.
Beachten Sie unser Spezial-Pauschal-Angebot ab 500 Stück.
zum Bestellshop
6 Ideen: So laden Sie Ihre Kundinnen und Kunden ein
H
Hallenböden
Behandeln Sie die Hallenböden in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Defektes Material und der Arbeitsaufwand für das Entfernen von Klebebändern usw. werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie daher:
– Falls Sie einen Teppich legen, dürfen nur die leicht haftenden Permafix 542 Verlegebänder verwendet werden, die sich wieder spurenlos entfernen lassen. Entsprechende Rollen (30 mm × 25 m) sind im Messebüro erhältlich.
– Der Boden darf nicht mit Farbe gestrichen oder beschriftet werden.
– Entfernen Sie bitte nach der Messe sämtliche Klebebänder und Befestigungsmaterialien.
Hebebühne
Die Messe Luzern verfügt über eine beschränkte Anzahl Scherenbühnen. Diese können Sie bei uns bestellen.
Hubstapler
Die Messe Luzern bietet Ihnen bei Bedarf einen Hubstapler-Service an. Diesen können Sie bei uns bestellen. Für Bestellungen vor Ort wenden Sie sich bitte direkt an das Messebüro.
Hundeverbot
Bitte beachten Sie, dass Hunde auf dem ganzen Messegelände keinen Zutritt haben. Ausnahmen gelten für Assistenzhunde, sofern am Messeeingang ein gültiger Ausweis vorgewiesen wird.
I
Internet
Es wird dringend empfohlen, die Internetverbindung direkt bei der Messe Luzern zu bestellen und Ihr Netzwerk am Stand kabelgebunden zu verrichten, anstatt WLAN zu verwenden.
Während einer Messe ist die Dichte von WLAN-fähigen Geräten in den Hallen sehr gross. Dies kann zur Folge haben, dass WLAN in den Hallen nicht immer stabil funktioniert und Störungen auftreten können. Sowohl das öffentliche Wireless LAN in den Hallen 1 bis 4 (mehr Informationen unter www.swisscom.ch) als auch vom Aussteller selbst installierte WLANs über eigene Access Points oder Router können von diesen Störungen betroffen sein.
K
Kinderbetreuung
Damit Sie genügend Standpersonal organisieren und sich während der Luga voll und ganz auf die Kundengespräche fokussieren können, bietet unser Partner small Foot AG eine professionelle Betreuung für Kinder von Standmitarbeitenden an.
Kundenkonto
Im Kundenkonto finden Sie eine Übersicht über all Ihre Messen bei der Messe Luzern. Zudem finden Sie dort auch den Bestellshop, um schnell und einfach all Ihre Bestellungen für Ihren Messeauftritt zu erledigen. Die Login-Daten haben Sie von der Messe Luzern erhalten.
L
Leergutlager
Aufgrund von Platzmangel können wir keinen Lagerraum zur Verfügung stellen.
M
Mehrwertsteuer Rückerstattung
Aussteller mit Sitz im Ausland können die Schweizer Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu müssen folgende Vorgaben erfüllt werden.
Anforderungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Deutsch)
Remboursement de la taxe sur la valeur ajoutée (Français)
Reimbursement of Swiss value-added tax (English)
Messebetriebsordnung
Mitaussteller anmelden
Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer Firma in Erscheinung treten – sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Für jeden Mitaussteller muss die Mitausstellerpauschale entrichtet werden. Sie können die Mitaussteller in Ihrem Kundenkonto anmelden.
O
Online-Auftritt
Profitieren Sie mit Ihrem Auftritt auf der Website von noch mehr Aufmerksamkeit. Erstellen Sie dazu ein attraktives Aussteller-Profil und ansprechende Beiträge im Conteo-Publisher.
Weitere Infos zu Ihrem Online-Auftritt sowie den Link zum Conteo-Publisher erhalten Sie Mitte Januar.
Infos zu Ihrem Online-Auftritt
P
Parkplätze
Als Aussteller können Sie kostenpflichtige Dauerparkkarten bestellen. Damit kann während der Veranstaltung auf den Parkzonen P1, P11 und P21 unbeschränkt parkiert werden. Während dem Auf-/Abbau benötigen Sie keine Parkkarte. Es besteht auch die Möglichkeit, die öffentlichen Parkzone P1 (Tagesgebühr CHF 10.–) und P2 (pro Stunde CHF 2.–) zu nutzen.
Personal
Adia stellt Ihnen schnell und einfach temporäre Aushilfen zur Verfügung.
Public Wireless LAN
siehe «Internet»
R
Rauchverbot
Wir bitten Sie zu beachten, dass in allen Hallen und Zelten ein permanentes Rauchverbot gilt.
Rechnungen
Die Rechnungen werden per E-Mail verschickt. Wenn Sie einen Postversand wünschen, melden Sie dies bitte bei uns.
Rechnung als Postversand anfordern
Reinigung
Die allgemeine Reinigung der Messehallen, d.h. der Zirkulationsflächen, wird täglich von der Messe Luzern durchgeführt. Die Reinigung des Standes ist hingegen Sache des Ausstellers. Wenn Sie Ihren Stand vor und/oder während der Messe nicht selber reinigen möchten, unterstützt Sie die Firma Perltex.
Restaurant
siehe «Gastronomie»
S
Sanität
Die erste Hilfe befindet sich im Foyer bei der Halle 2.
Spülmaschine
Falls Sie eine Spülmaschine ohne eingebaute Pumpe im Einsatz haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Standbau
Alle Stände müssen mit Rück-/Seitenwänden ausgestattet sein. Bitte beachten Sie, dass Ihnen von der bestellen Standfläche weniger Platz in der Breite zur Verfügung steht (Berechnung: Standlänge x 0.99 m – 0.04 m).
Beispiel: Bei einem Stand mit einer Länge von 7 m (7 x 0.99 m – 0.04 m) würden 6.89 m zur Verfügung stehen.
Standwände
Sofern Sie die kostenlosen Standwände bei der Messe Luzern bestellt haben, werden diese im R8-Standbau-System gebaut. Masse der Wände: Breite 0.99 m, Höhe 2.5 m.
Behandeln Sie die Standwände in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Wir bitten Sie daher:
– Keine Nägel und Schrauben an die Wände anbringen. Das geeignete und erlaubte Befestigungsmaterial können Sie im Messebüro beziehen.
Standböden
Behandeln Sie die Hallenböden in Ihrem eigenen Interesse mit Sorgfalt. Wir bitten Sie daher:
– Falls Sie einen Teppich legen, dürfen nur die leicht haftenden Permafix 542 Verlegebänder verwendet werden, die sich wieder spurenlos entfernen lassen. Entsprechende Rollen (30 mm × 25 m) sind im Messebüro erhältlich.
– Der Boden darf nicht mit Farbe gestrichen oder beschriftet werden.
– Bitte keine Nägel und Schrauben am Boden anbringen.
Standbaubewilligung
Für Standbauten über 3 m in den Hallen und über 2.5 m in den Zelthallen benötigen Sie eine Standbaubewilligung. Stellen Sie uns die Detailpläne (Frontansicht mit eingezeichneten Standbauhöhen) über die «Upload»-Funktion im Bestellshop, per Post oder E-Mail zur Bewilligung zu. Rückwände, die höher als 2.5 m sind, müssen zu den Nachbarständen neutral gestaltet sein.
Für Bauten/Beschriftungen über der Normhöhe von 3 m wird ein Pauschalbetrag von CHF 500.– (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Merkblatt zur Standbaubewilligung
Standparty
Möchten Sie mit Kundinnen und Kunden auf Ihrem Stand einen erfolgreichen Tag feiern? Veranstaltungen, die länger als die ordentlichen Öffnungszeiten dauern, müssen gemeldet werden.
siehe «Catering»
T
Termine
Wichtige Termine zur Planung der Luga finden Sie im Terminkalender.
Ticket
siehe «Aussteller/innen-Tickets»
U
Überhöhen
siehe «Standbaubewilligung»
V
Versicherung
Die Messeleitung schliesst eine Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche Dritter (Besuchende usw.) ab. Diese Versicherung erstreckt sich nicht auf die persönliche Haftpflicht der Aussteller und ihres Personals. Jeder Aussteller hat für die Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grunde, am Eigentum der Messe oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen.
W
Werbung
Nutzen Sie unsere zusätzlichen Werbemöglichkeiten, um vor und während der Messe möglichst viele Besuchende zu erreichen.
Wettbewerbe
Wettbewerbe und Verlosungen sind nur innerhalb des eigenen Standes gestattet und benötigen die schriftliche Zustimmung der Messeleitung. Wenn Sie also einen Wettbewerb durchführen möchten, senden Sie uns bitte die Wettbewerbsunterlagen frühzeitig zur Prüfung und Genehmigung.
Folgende Informationen werden benötigt:
– Datum der Verlosung
– Beschreibung der Preise
– Benachrichtigung der Gewinner/in (wann und wie)
– Teilnahmebedingungen (siehe unten)
– Bitte senden Sie uns Ihren Wettbewerbstalon zur Freigabe.
Sämtliche Teilnehmer/innen müssen aktiv über nachfolgende Wettbewerbsbedingungen informiert werden:
– Kein Kaufzwang oder Zwang zur Mitgliedschaft
– Hinweis, wenn Daten zu Marketingzwecke verwendet werden
– Gewinne werden nicht bar ausbezahlt
– Keine Weitergabe von Daten an Dritte
– Keine Korrespondenzführung
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Z
Zoll
Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, beachten Sie bitte dieses Merkblatt zu den Zollformalitäten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zollinspektorat Aarau. Es kann auf dem Messeplatz zu Kontrollen durch die Eidgenössische Zollverwaltung kommen.